Flächengenaues Jagdkataster?

Ich habe eine Frage zu den Flächenangaben im Jagdkataster, das Jagdgenossenschaften (JG) zu führen haben. Genügt dort die Angabe der Gesamtfläche des jeweiligen Jagdgenossen oder muss dies Parzellen-genau erfolgen? Und muss der Jagdgenosse Flächenänderungen melden oder hat die JG entsprechende Nachforschungen anzustellen?

Ein Jagdkataster muss so geführt werden, dass die Jagdgenossenschaft (JG) damit den ihr vom Gesetzgeber zugedachten Verpflichtungen nachkommen kann. Anhand des Jagdkatasters muss deshalb genau nachvollzogen werden können, über welchen Flächenanteil der einzelne Jagdge­nosse an der Gesamtfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes verfügt. Denn nur der genau er­mittelte Flächenanteil ermöglicht die Bezifferung des anteiligen sogenannten Jagdgeldauskehran­spruchs.

Auch das...