Ersatz von Wildschäden im Mais ausschließen?

In den vergangenen Jahren hat sich die Lage in unserer Jagdgenossenschaft stark verändert: Es kommt zu viel Wildschaden besonders auf Maisflächen. Hat die Jagdgenossenschaft das Recht, Maisflächen aus der Wildschadenersatzpflicht herauszunehmen? Aktuell ist mit dem Jagdpächter eine Wildschadenpauschale vereinbart.

Mitunter kommen Jagdgenossenschaften auf die Idee, durch Regelungen im Jagdpachtvertrag oder durch eine entsprechende Bestimmung in ihrer Satzung den Wildschadenersatz für bestimmte Flächen auszuschließen. Allerdings sind solche Versuche zum Scheitern verurteilt. Denn § 29 I Bundesjagdgesetz (BJG) gibt den durch Wildschäden Betroffenen einen Ersatzanspruch, der nicht einfach durch eine Vereinbarung zwischen dem Jagdpächter und der Jagdgenossenschaft ausgeschlossen werden kann.

Steht in einem Jagdpachtvertrag, dass zum Beispiel der Ersatz für Wildschäden im Mais ausgeschlossen ist, so hat dies nur Bedeutung im Verhältnis zwischen der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter als Vertragsparteien....