Erneuter Wildschaden – kein Ersatz?

Im vergangenen Jahr hatten wir auf unserer Maisfläche Wildschaden durch Schwarzwild. Dieser wurde ordnungsgemäß reguliert. Wir säten danach Triticale aus, doch inzwischen wurde die Fläche schon wieder von Wildschweinen „umgebrochen“. Die Jagdgenossenschaft will jetzt nicht mehr zahlen, weil wir die liegen gebliebenen Maiskolben nicht aufgesucht haben. Ist das so rechtens?

In der Rechtsprechung lassen sich durchaus Beispiele dafür finden, dass der Wildschadenersatzanspruch des Landwirtes aufgrund eines Mitverschuldens ganz oder zumindest teilweise ausgeschlossen sein kann. Ein in Jägerkreisen sehr bekanntes Urteil ist die „Bruchkolbenentscheidung“ des Landgerichtes Schwerin. Ein Landwirt hatte vom Jagdpächter Ersatz für einen Wildschaden erhalten. Allerdings hat der Landwirt den Wildschaden nicht beseitigt, sondern im großen Stil die ganzen Bruchkolben einfach untergepflügt. Im Folgejahr haben die Wildschweine dann nach den eingearbeiteten Kolben gebrochen und hierbei erheblichen Schaden an dem Getreide des neuen Bewirtschaftungsjahres...