Einstecklauf in Waffenbesitzkarte?

Ich habe einen Drilling zur Jagd mit einem langen Einstecklauf (Magnum). Muss ich ihn in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen? Außerdem besitze ich einen Bolzenschussapparat. Muss auch dieser eingetragen werden?

Einsteckläufe für Jagdlangwaffen müssen gesondert in die Waffenbesitzkarte des Waffeninhabers eingetragen werden. Dies muss unverzüglich spätestens binnen zwei Wochen nach dem Erwerb bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden.

Sogenannte Bolzenschussappa­rate gehören nicht zu den Schusswaffen, da bei ihnen keine Kugeln durch den Lauf getrieben werden. Deshalb müssen Bolzenschuss­apparate auch nicht in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.

Dennoch empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei der zuständigen...