Einladung der Jagdgenossen

Durch Zufall entdeckte ich am Schwarzen Brett des Dorfgemeinschaftshauses die Bekanntmachung zur Jagdgenossenschaftsversammlung. Es sollte der Vorstand gewählt und über eine Neuverpachtung entschieden werden. Reicht eine solche Einladung aus? Wenn nicht, sind die Beschlüsse dann ungültig?

Auf welche Weise die Jagdgenossen zur Genossenschaftsversammlung einzuladen sind, hängt maßgeblich von der jeweiligen Satzung der Jagdgenossenschaft ab. Die Rahmensatzung für Jagdgenossenschaften, an der sich die meisten Jagdgenossenschaften bei Aufstellung ihrer Satzung orientiert

haben, sieht für die Einladung verschiedene Varianten vor. So kann die Einladung bekannt gemacht werden, indem...