Eingeschränkter Wildschadenersatz?

Ich habe die Pacht für eine Hochwildjagd mit Schwarz­wild für zehn Jahre verlängert. Darin ist Folgendes vereinbart: „Bei Schwarzwildschäden auf Grünland über Winter gilt der Schaden bei ordnungsgemäßer Behebung und Neueinsaat mit dem Wiesenhobel als abgegolten.“ Hat der Landpächter Anspruch auf Entschädigung wegen Aufwuchsminderung?

In Jagdpachtverträgen befinden sich mitunter Regelungen zwischen Verpächter und Pächter, die die Ansprüche auf Wildschadenersatz begrenzen sollen. Selbst wenn dies der Fall ist, hat dies grundsätzlich nicht zur Folge, dass ein am Jagdpachtvertrag nicht beteiligter Geschädigter seinen gesetzlichen Wildschadenersatzanspruch verliert. Das heißt: Auch wenn der Jagdpächter den Wildschaden nur eingeschränkt übernimmt, bleibt die Jagdgenossenschaft im vollen Umfang in der Haftung. Verpächter und Pächter können im...