Einblick in Jagdkataster und Satzung?

Ich bin Rechnungsprüfer einer Jagdgenossenschaft. Daher bat ich den Jagdvorsteher um eine Kopie der Satzung und des Jagdkatasters. Seine Reaktion: Ich dürfe die Satzung und das Kataster bei der nächsten Versammlung einsehen. Habe ich als Jagdgenosse und Rechnungsprüfer nicht das Recht, diese Kopien zu besitzen? Kann ich die Unterlagen bei der Stadt oder bei der Unteren Jagdbehörde erhalten?

Jeder Jagdgenosse hat einen Rechtsanspruch auf Aushändigung einer Kopie der Satzung, und zwar unabhängig davon, ob der Jagdgenosse ein Amt in der Jagdgenossenschaft ausübt. Wegen des Umfangs und der Komplexität ­einer Jagdgenossenschaftssatzung ist es unzumutbar, einen Jagdgenossen auf das Durchlesen des Satzungstextes im Rahmen einer einmaligen Akteneinsicht zu verweisen. Ist es der Jagdgenossenschaft aus technischen Gründen nicht möglich, eine Kopie selbst gegen Kostenerstattung auszuhändigen, so muss sie dem Jagdgenossen Gelegenheit geben, eine Kopie von der Satzung anzufertigen.

Uneingeschränkter Zugriff für Rechnungsprüfer

Jeder Jagdgenosse hat auch den Anspruch auf Einsicht in das Jagdkataster. § 7 Abs. 4 Landesjagdgesetz (LJG) NRW schreibt...