Einblick in das Jagdkataster?

Unser genossenschaftlicher Jagdbezirk soll neu verpachtet werden. Ein Interessent, der die Jagd pachten möchte, will zuvor Einblick in das Jagdkataster nehmen. Ist er dazu berechtigt? Er ist kein Jagdgenosse. Greift hier der Datenschutz?

Das Einsichtsrecht in das Jagdkataster steht grundsätzlich nur den Jagdgenossen zu – den Eigentümern in einem Gemeinschaftsjagdrevier. Es dient dazu, dass ein Jagdgenosse seine sogenannten Statusrechte als Jagdgenosse wahren kann. Er muss prüfen können, ob seine...