Wildbeobachtungskameras dürfen nicht einfach im Wald aufgehängt werden, da es sich aufgrund des allgemeinen Betretungsrechts in der freien Landschaft und im Wald um öffentlichen Raum handelt. Hier besteht grundsätzlich die Gefahr, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung derjenigen verletzt wird, die sich im Außenbereich aufhalten.
Nur unter engen Voraussetzungen erlaubt das Datenschutzgesetz die Aufstellung von Kameras im öffentlichen Raum. Auch wenn dies innerhalb der Jägerschaft zum Teil anders gesehen wird, reicht das Interesse an der Beobachtung von Wild in der freien Landschaft und im Wald grundsätzlich nicht aus, um Kameras an Stellen zu installieren, die von der Allgemeinheit betreten werden dürfen. Anders ist dies jedoch dann zu bewerten, wenn es um gesperrte Bereiche geht, die nicht von der Allgemeinheit betreten werden dürfen.
Auch wenn hier eine vermutlich illegal installierte Kamera im Revier vorhanden ist, sind Sie als Jagdausübungsberechtigte nicht berechtigt, die Kamera zu beseitigen und in Besitz zu nehmen. Denn Sie verfügen als Jagdausübungsberechtigte nicht über allgemeine ordnungsrechtliche Kompetenzen. Es ist also Sache der Polizei oder des Ordnungsamtes, sich um eine illegal aufgehängte Kamera zu kümmern.
Sie können den Eigentümer des Baumes auf den Missstand hinweisen. Dieser kann eingreifen, wenn die Kamera illegal auf seinem Grund und Boden installiert worden ist.