Darf ich als Jagdgenossin Unterlagen einsehen?

Leserfrage: Kann ich als Mitglied einer Jagdgenossenschaft Einblick in die Unterlagen nehmen?

Wochenblatt-Leserin Elisa D. in P. ist Jagdgenossin in einem gemeinschaftlichen Jagd­­bezirk, der aus drei Jagdbezirken besteht. Es liegt eine Teilverpachtungsgenehmigung zugrunde, die es ermöglicht, dass die Jagdbezirke jeweils einzeln verpachtet werden können. Sie möchte diese nun einsehen und eine Kopie haben. Hat sie dazu das Recht?

Jagdrechtsexperte Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, nimmt Stellung: Wird ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk nicht insgesamt durch nur einen Jagdpachtvertrag an einen Pächter bzw. an eine Pächtergemeinschaft verpachtet, sondern der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird noch einmal unterteilt in zwei oder mehrere Reviere, so spricht man auch von der Verpachtung von Jagdbögen. Die Verpachtung von Jagdbögen ist bei einer...