Damwild im Garten

Aus einem benachbarten Gehege sind Damtiere ausgebrochen. Diese haben in meinem Garten beträchtlichen Schaden angerichtet: Mangold im Nutzgarten gefressen, Rosentriebe abgeknabbert und Rinde an jungen Bäumen beschädigt. Kann ich Schadenersatz fordern? Und was passiert mit den Tieren, schließlich stellen sie auch eine Gefahr für den Straßenverkehr dar?

Wenn Damwild aus einem Gehege ausbricht und Schäden anrichtet, kommen hinsichtlich eines Ersatzes grundsätzlich zwei Anspruchsgrundlagen in Betracht. Zum einen ist dies die allgemeine Regelung des § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Haftung des Tierhalters), zum anderen sind dies die spezialgesetzlichen Regelungen in den §§ 29 und 30 Bundesjagdgesetz (BJG).

Die Wahl der richtigen Anspruchsgrundlage ist wichtig, weil sich nach dieser bestimmt, wer Adressat eines entsprechenden Schadenersatzanspruches ist.
Richtet sich die Ersatzpflicht nach den Regelungen des BGB, ist Anspruchsgegner ausschließlich der Betreiber des Geheges. Wenn die Regelungen des BJG Anwendung finden, ist hingegen die entsprechende Jagdgenossenschaft bzw. der Pächter des entsprechenden Jagdbezirkes gegebenenfalls zum Schadenersatz verpflichtet. Beide Anspruchsgrundlagen sind an verschiedene, auch formale, Voraussetzungen geknüpft.

In Ihrem Fall dürften die allgemeinen Regelungen des BGB...