Da keine Ausgangssperre besteht, kann auch die Schwarzwildbejagung durchgeführt werden. Schwarzwild darf in NRW ganzjährig durchgehend gejagt werden. Lediglich führende Bachen mit Frischlingen unter 25 kg sind hiervon aus Gründen des Mutter-Tierschutzes ausgenommen. Die Durchführung einer Gesellschaftsjagd würde hingegen eine Gruppenbildung von Personen bedeuten, die gegenwärtig nicht zulässig ist.
Auch wenn zumindest ein Teil der Jäger an verschiedenen Stellen im Revier ihre Plätze als Anstehschützen hätten, so würde doch ein Sammeln der Jäger zu Beginn zum Zwecke der Einweisung in aller Regel erfolgen und Jagdgeschehen bei einer Bewegungsjagd ist so nicht kalkulierbar, dass das Zusammentreffen von verschiedenen Jägern im Jagdgeschehen, bei der Nachsuche oder bei der Wildbergung ausgeschlossen werden kann.
Von der Durchführung von Gesellschaftsjagden kann demgemäß nur abgeraten werden. Jagen mit Einzeljagd ist aber weiterhin möglich und sinnvoll.
(Folge 14-2020)