Schwarzwild darf in NRW ganzjährig durchgehend gejagd werden. Lediglich führende Bachen mit Frischlingen unter 25 kg sind hiervon aus Gründen des Muttertierschutzes ausgenommen. Die Durchführung einer Gesellschaftsjagd würde hingegen eine Gruppenbildung von Personen bedeuten, die gegenwärtig nicht zulässig ist.
Auch wenn zumindest ein Teil der Jäger an verschiedenen Stellen im Revier ihre Plätze als Anstehschützen hätten, so würde doch ein Sammeln der Jäger zu Beginn zum Zwecke der Einweisung in aller Regel erfolgen und Jagdgeschehen bei einer Bewegungsjagd ist so nicht kalkulierbar, dass das Zusammentreffen von verschiedenen Jägern im Jagdgeschehen, bei der Nachsuche oder bei der Wildbergung ausgeschlossen werden kann. Von der Durchführung von Gesellschaftsjagden kann demgemäß nur abgeraten werden. Die Einzeljagd ist aber weiterhin möglich und sinnvoll.