Benutzung der Hochsitze tabu?

Seit zwei Jahren bin ich Mitpächter einer Gemeinschaftsjagd. Im Jagdpachtvertrag ist aufgeführt, dass jagdliche Einrichtungen von beiden Pächtern zu gleichen Teilen instandgehalten bzw. erneuert werden müssen. Da mein Mitpächter auch vorher schon Mitpächter war, wurden alle Einrichtungen übernommen. Einen Wertausgleich musste ich nicht zahlen. Jetzt aber will er mir die Mitbenutzung untersagen. Wie verhalte ich mich?

Auch wenn sich mitunter in Jagdpachtverträgen Regelungen befinden, die das Innenverhältnis der Jagdpächter betreffen, so dient der Vertrag schwerpunktmäßig dazu, die Rechte und Pflichten zwischen dem Verpächter und den Pächtern zu vereinbaren.

Jagdpächter wiederum regeln ihr Innenverhältnis mit einem eigenen Gesellschaftsvertrag. Leider werden häufig diese Absprachen nicht schriftlich festgehalten.

In aller Regel wird bei einer Pächtergemeinschaft vereinbart, dass die Pächter gleichberechtigt die Jagd nutzen können und für alle entstehenden Kosten, wie Jagdpachtzins und Kosten für jagdliche Einrichtungen, zu gleichen Teilen einzustehen haben.

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