Begehungsschein: Wer ist Nachfolger?

Ich bin Jäger und habe einen entgeltlichen Begehungsschein. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich ihn nicht mehr nutzen. Darf ich einen Nachfolger bestimmen?

Der Inhaber eines Begehungsscheines ist nicht mit einem Jagdpächter gleichzusetzen, der einen Jagdpachtvertrag mit einem Eigenjagdbesitzer oder einer Jagdgenossenschaft abgeschlossen hat. Rechte und Pflichten des Begehungsscheininhabers richten sich nach dem Vertragsverhältnis, welches Grundlage für die Erteilung des Begehungsscheines geworden ist. Im vorliegenden...