Baustahlmatten als Wildschutzzaun

Bei uns sind die Wildschäden durch Schwarzwild mittlerweile so schlimm, dass seitens des Revierinhabers dazu übergegangen wurde, die Getreide- und Maisfelder mittels Baustahlmatten zu schützen. Doch was ist, wenn diese nicht ordnungsgemäß entfernt werden und es dadurch zu Schäden an Erntemaschinen kommt? Wer haftet dann für die Maschinenschäden?

Für die Errichtung und den Abbau temporärer Wildschutzzäune zur Wildschadensverhütung ist der Jagdpächter verantwortlich. Dies gilt auch für den verkehrssicheren Zustand solcher Zaunanlagen. Um die landwirtschaftliche Bewirtschaftung und insbesondere den Erntevorgang nicht zu beeinträchtigen, muss der...