Baustahlmatten als Schutz vor Wild?

Zum Schutz vor Wildschäden zäunt unser Jagdpächter landwirtschaftliche Flächen mit Baustahlmatten ein. Ist diese Art von Schutzmaßnahmen gestattet?

Das Einzäunen landwirtschaftlicher Flächen zum Schutz vor Wildschäden mit Baustahlmatten ist nicht gestattet. Grundsätzlich sind hier verschiedene Rechtsbereiche betroffen. Zu beachten sind sowohl zivilrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Vorschriften.

Auf zivilrechtlicher Ebene kann die hier beschriebene Schutzmaßnahme als Eingriff in die Rechte des Grundstückseigentümers angesehen werden. Allerdings befugt § 26 Bundesjagdgesetz den Pächter als Jagdausübungsberechtigten, Wild von bestimmten Flächen fernzuhalten. Entsprechende Maßnahmen des Jagdpächters haben Grundeigentümer demnach zu dulden, allerdings nur, soweit es sich um ortsübliche Umzäunungen handelt und...