Auszahlung nach dem Flächenanteil

Unser Jagdpächter ist an einer vorzeitigen Pachtverlängerung interessiert, möchten aber eine Neuregelung des Wildschadenersatzes. So soll die Jagdgenossenschaft bis 1000 € Wildschaden selbst tragen. Um Rücklagen zu bilden, dürften wir dann einen Teil des Jagdgeldes nicht ausbezahlen. Die Jagdgenossen, überwiegend Waldbesitzer, sind jedoch nicht bereit, die schadensträchtigen landwirtschaftlichen Flächen zu „bezuschussen“ und verlangen eine 100%ige Auszahlung ihres Jagdgeldes. Die Rücklage sollte vor der Auszahlung nur von den landwirtschaftlichen Flächen abgezogen werden. Ist dies rechtens?

Die Jagdgenossenschaft ist eine Solidargemeinschaft. Entsprechend dem jeweiligen eigenen Flächenanteil hat der einzelne Jagdgenosse Anspruch auf sein anteiliges Jagdgeld. Ebenso haftet der einzelne Jagdgenosse anteilig entsprechend seiner im Jagdbezirk liegenden Grundstücksfläche. Unabhängig von der tatsächlichen land- oder...