Aufwandsentschädigung zu hoch?

Ich bin Mitglied einer Jagdgenossenschaft. Die gewählte Geschäftsführerin erhält jährlich als Aufwandsentschädigung 3500€, wobei die Pachteinnahmen nur 7000€ betragen. Ich habe mich wegen der hohen Verwaltungskosten an die Untere Jagdbehörde gewandt. Der zuständige Dezernent meint: Ein Einschreiten der Unteren Jagdbehörde sei nicht erforderlich sei. Wie ist die Rechtslage?

Nach § 47 Landesjagdgesetz NRW unterliegen Jagdgenossenschaften (JG) der Aufsicht des Staates, die durch die Unteren Jagdbehörden ausgeübt wird. Zwar hat diese darauf zu achten, dass die JG nach Gesetz und Rechtsprechung handeln. Dabei gilt es aber grundsätzlich die Selbstverwaltungsautonomie der JG und der Jagdgenossen zu beachten.

Die Untere Jagdbehörde muss also sorgfältig abwägen, ob bei einem behaupteten Rechtsverstoß tatsächlich Anlass besteht, durch Maßnahmen der Rechtsaufsicht in die Selbstverwaltungsautonomie einzugreifen. Im vorliegenden Fall...