Auf welchen Flächen darf gejagt werden?

Ab welcher Flächengröße ist man Mitglied einer Jagdgenossenschaft? Gehören eingezäunte Flächen an Hausgrundstücken zu den bejagbaren Flächen? Welcher Abstand muss bei der Jagd zu Hausgrundstücken eingehalten werden? Und dürfen eingegatterte Flächen in der freien Feldflur bejagt werden?

Die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ist nicht von der Flächengröße abhängig. Auch mit einer Grundstücksfläche von wenigen Quadratmetern kann man Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sein. Grundsätzlich gehören jedoch nur solche Grundstückseigentümer der Jagdgenossenschaft an, auf deren Grundflächen die Jagd ausgeübt werden darf. Demgemäß sind nicht Mitglied einer Jagdgenossenschaft die Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd dauerhaft nicht ausgeübt werden darf, weil dort eine Jagdausübung ständig aufgrund einer besonderen Gefährdungslage gemäß § 20 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJG) ausgeschlossen ist oder weil es sich...