Anteiliges Jagdgeld beantragen?

Laut Beschluss wird der Reinertrag unserer Jagdgenossenschaft für den Wegebau verwendet. Jagdgenossen, die dem nicht zugestimmt haben, können binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses die Auszahlung ihres Anteils geltend machen. Muss dies jährlich neu beantragt werden?

Jagdgenossen müssen einen Mehrheitsbeschluss der Versammlung, in dem festgelegt wird, dass das Jagdgeld nicht anteilig entsprechend der Fläche an die Genossen ausgezahlt wird, sondern einem anderen Verwendungszweck dienen soll, nicht einfach hinnehmen. Wird zum Beispiel wie in ­Ihrem Fall beschlossen, dass anstelle der Auszahlung das Jagdgeld in den Wegebau fließen soll, kann jeder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, seinen ungekürzten Anteil zur Auszahlung verlangen (§ 10 II S 2...