Anspruch auf höheren Pachtzins?

10 ha meiner Flächen liegen mitten in einer Eigenjagd. Von dem Eigenjagdbesitzer bekomme ich eine jährliche Pacht von 21 €/ha. Einen schriftlichen Pachtvertrag haben wir nicht. Wie ich erfahren habe, bekommt er von seinem Jagdpächter 32 €/ha Pacht pro Jahr. Steht mir dieser Betrag nicht auch zu?

Einen schriftlichen Pachtvertrag brauchen Sie auch nicht. Ausgehend davon, dass die Fläche innerhalb des Eigenjagdbezirks liegt, handelt es sich um eine sogenannte Enklave. Diese werden in NRW durch eine Angliederungsverfügung dem umgebenden Eigenjagdbezirk zugeordnet. Hierbei handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Aufgrund der Zuordnung, die schon vor Jahrzehnten erfolgt sein kann, steht Ihnen ein Entschädigungsanspruch zu. Geregelt ist dieser in § 5 Abs. 2 Landesjagdgesetz NRW.

Nach dieser...