Als Jagdpächter Zaunkosten tragen?

In unserer Jagdgenossenschaft wird eine bisher als Acker genutzte Fläche als Ausgleichsfläche für den Wohnungsbau aufgeforstet. Als Jagdpächter wurde ich aufgefordert, mich an den Kosten für die Umzäunung zu beteiligen. Ansonsten würde ich für die Wildverbiss- und Fegeschäden in Regress genommen. Wie ist die Rechtslage?

An den Kosten der Umzäunung der Aufforstungsfläche müssen Sie sich nicht beteiligen. Eine diesbezügliche Kostentragungspflicht des Jagdpächters gibt es nach dem Gesetz nicht. Allerdings enthalten gelegentlich Jagdpachtverträge eine solche Regelung zulasten des Jagdpächters.

Hinsichtlich der Wildschadenshaftung auf der Aufforstungsfläche ist in NRW die Vorschrift des § 33 Abs. 1 LJG zu beachten. Werden neben den im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten andere zur Anlage von Mischkulturen geeignete Holzarten in Forstkulturen eingebracht und sind übliche Schutzvorrichtungen nicht hergestellt worden, so sollen die...