Als Jagdpächter Fallwild beseitigen?

Die Jagdbehörde hat mich informiert, dass die Stadt einen toten Fuchs an einer Straßenböschung gefunden hat. Ich solle ihn beseitigen. Bin ich dazu als Jagdpächter verpflichtet? Oder handelt es sich um eine freiwillige Gegenleistung dafür, dass die Jagdsteuer abgeschafft wurde?

Wild ist herrenlos. Deshalb trifft den Jäger auch keine Aneignungspflicht oder eine Entsorgungspflicht für tote Wildkörper, die ihm nicht gehören. Als Jagdausübungsberechtigter verfügt der Jäger über ein Aneignungsrecht. Auch kann sich ein Jäger um die Fallwildentsorgung kümmern. Hierzu besteht jedoch keine grundsätzliche Verpflichtung.

Gleichwohl kümmern sich Jäger bisher aus guten Gründen traditionell um das Thema Fallwild bzw. Verkehrsunfallwild. Denn kein Jäger möchte, dass ein schwer krankes Stück Wild vermeidbare Schmerzen erleidet. Ebenso...