Alle Jäger versichert?

Der Pächter unseres Jagdbezirkes hat für drei Kollegen Begehungsscheine ausgestellt. Sie üben die Jagd aus, verrichten im Revier aber auch Arbeiten wie Freischneiden und Reparieren der Hochsitze. Sind die Jagdkollegen wie der Jagdpächter bei einem Unfall in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert?

Die Begehungsscheininhaber gehören grundsätzlich nicht zum Kreis der versicherten Personen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Zum versicherten Personenkreis gehören zunächst die „Jagdunternehmer“; dies sind alle verantwortlichen Jagdbezirksinhaber, also vornehmlich die Jagdpächter. Daneben besteht Versicherungsschutz für nichtjagende Jagdhelfer, die in einem Jagdrevier im Auftrag des Revierinhabers Arbeiten verrichten, die nicht mehr zur eigentlichen Jagdausübung gehören, wie die Errichtung oder Instandsetzung von Hochsitzen, Leitern usw.

Werden die Arbeiten allerdings als Gegenleistung für die...