Öko-Saatgut nach Wildschäden?

Einige Landwirte in unserer Jagdgenossenschaft bewirtschaften Biohöfe. Sie setzen nach Wildschäden Öko-Saatgut ein, das die Jagdgenossenschaft bezahlt. Es ist deutlich teurer als normale Nachsaat. Ist es richtig, dass alle Jagdgenossen dadurch weniger Jagdpacht erzielen und damit die Biobetriebe subventionieren?

Wenn der Jagdpächter den Wildschaden im Jagdpachtvertrag nicht übernommen hat, haftet nach § 29 I Bundesjagdgesetz (BJagdG) die Jagdgenossenschaft für den Wildschaden.

Ersatz des Wildschadens bedeutet dabei nicht nur Ersatz des Ertragsverlustes, sondern auch Ersatz der Kosten, die für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands...