1500 € als Ersatz für Wildschaden?

Unsere Jagdgenossenschaft soll bei der nächsten Versammlung über Folgendes abstimmen: Jährlich wird ein Betrag in Höhe von 1500 € für entstehende Wildschäden gezahlt. Alles, was also zukünftig über 1500 € liegt, soll nicht mehr ausgeglichen werden. Ist so etwas rechtlich überhaupt zulässig?

In aller Regel bewirtschaften Jagdgenossenschaften ihren Jagdbezirk nicht selber, sondern haben diesen an einen Jagdpächter verpachtet. Der Jagdpächter hat den Wildschaden nur in dem Umfang zu tragen, wie er sich im Jagdpachtvertrag hierzu vertraglich verpflichtet hat. Denn laut Gesetz haftet allein die Jagdgenossenschaft für Wildschaden.

Die Jagdgenossenschaft ist also gut beraten, die Ersatzverpflichtung per Vertrag an den Jagdpächter weiterzugeben. Es spielt im vorliegenden Fall keine Rolle, ob nun der Jagdpächter den Wildschaden vertraglich ganz oder teilweise übernommen hat oder es ganz oder auch nur teilweise bei der gesetzlichen...