In Forst umdeklariert ...?

Ich kann 2 ha Acker als Kompensation in Wald umwandeln. Die Genehmigung der Forstbehörde liegt vor. Davon sind 0,5 ha eine ehemalige Weihnachtsbaumkultur, die durchgewachsen ist. Der Kreis (Untere Naturschutzbehörde) hat die 0,5 ha ohne mein Wissen in Forst umdeklariert. Somit fallen die 5.000 m2 als Ausgleich weg. Muss ich das akzeptieren?

Nach den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes NRW sind in Natur und Landschaftsbild verursachte Eingriffe ausgleichspflichtig. In welchem Umfang die Kompensation zu erfolgen hat, bemisst sich anhand landschaftsplanerischer Bewertungen, bei der allerdings in der Praxis unterschiedliche Methoden zugrunde gelegt werden. Allen Methoden gemeinsam ist die Betrachtung, welche Aufwertungspotenziale durch die Maßnahmen zu erreichen sind.

Während sich aus der Aufwertung von nicht bewaldeten Flächen relativ hohe Wertsteigerungen bezogen auf...