Holzrücken durch meinen Wald dulden?

Der Wald des Nachbarn wird von einem in der Waldkarte eingezeichneten Weg erschlossen, der in den letzten Jahren zugewachsen ist. An dem Weg liegen mehrere Eigentümer. Muss ich dulden, dass der Nachbar sein Holz durch meinen Bestand zum Holzabfuhrweg rückt? Kann ich das Durchfahren von Schleppern, Autos, Quads und Fahrrädern verbieten?

Fehlt die zur ordnungsgemäßen Nutzung seines Waldgrundstücks notwendige Verbindung zu einem öffentlichen Weg, kann der Waldbesitzer vom Grundstücksnachbarn verlangen, dass dieser bis zur Behebung des Mangels die Benutzung seines Grundstücks bis zum öffentlichen Weg duldet.

Dieses Notwegerecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Bestehen mehrere Möglichkeiten, den öffentlichen Weg über Fremdparzellen zu erreichen, muss der Weg gewählt werden, der am geeignetsten ist und für...