Forstamt fordert Wiederaufforstung

Das Forstamt fordert mich schriftlich dazu auf, zwei durch Kyrill entstandene Kahlflächen in meinem 2,36 ha großen Fichtenbestand aufzuforsten. Auf der 0,2 ha großen Kahlfläche haben sich Birken und Ebereschen angesiedelt, die 0,3 ha große Kahlfläche ist mit Farn und Brombeere verunkrautet. Kann mich das Forst­amt zur Aufforstung zwingen, obwohl noch fast 80 % der Waldfläche bestockt ist?

Der Orkan Kyrill hat im Januar 2007 NRW-weit vor allem in den Fichtenbeständen zahlreiche Sturm­wurfflächen verursacht, auf denen der Aufwuchs oft komplett geworfen wurde. Auch wenn diese Kahlflächen durch höhere Gewalt entstanden, waren die Waldbesitzer nach dem Landesforstgesetz NRW (§ 44 LFoG NRW) dazu verpflichtet, sie in den Folgejahren wiederaufzuforsten.

Für die betroffenen Waldbesitzer ergaben sich durch die Folgen des heftigen Sturms Härtefallsituationen. Daher haben die Forstämter zunächst häufig...