Brennholz nach Gutdünken verteilt

Unsere Waldgenossenschaft im Siegerland hat kürzlich die Jähne für die jährliche Brennholzgewinnung verteilt. Seltsamerweise wurde dieses Mal aber nicht – wie früher üblich – per Los entschieden, wer welches Jahn bekommt. Sondern der Vorstand hat nach Gutdünken das Holz verteilt. Die Verlosung würde zu lange dauern, hieß es. War das korrekt?

Die Aufteilung des jährlichen Brennholzes ist im Rahmen der Bewirtschaftung der Waldgenossenschaften gerade im Siegerland eine wesentliche Zuwendung an die Waldgenossen. Die Genossen werden unter anderem durch die Zuordnung der Jähne am erwirtschafteten Betriebsergebnis beteiligt. Daneben bestehen noch weitere Zuwendungen, wie etwa Sonderausschüttungen aus dem Genossenschaftsvermögen.

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