Betretungsverbot für Hof und Felder?

Ein Landwirt in unserem Revier hatte Wildschaden. Mit dem Jagdpächter hat er sich dann derartig gestritten, dass er für seine Flächen und den Hof ein Betretungsverbot für Jäger ausgesprochen hat. Werden die Flächen nun zu einem befriedeten Bezirk, sodass wir auch keine Jagdpacht und keinen Wildschaden mehr zahlen müssen?

Ein Landwirt kann einem Jagdpächter nicht den Zutritt zu seinen Flächen verwehren, wenn sich diese innerhalb des gepachteten Jagdgenossenschaftsbezirkes befinden. Aufgrund des Jagdpachtvertrags ist der Jagdpächter berechtigt, die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen des Landwirtes ohne – und sogar gegen – dessen Willen zu betreten. Denn auch wenn der Jagdgenosse Inhaber des Jagdrechts auf den in seinem Eigentum befindlichen Flächen ist, kann er nicht im Alleingang über die Jagdausübung auf diesen entscheiden. Er ist vielmehr gesetzliches Mitglied in der Jagdgenossenschaft. Hat sich diese entschieden, die Jagd an einen Jagdpächter zu verpachten, darf dieser alle bejagbaren Flächen des gemeinschaftlichen...