Als Waldgenosse kündigen?

Meine Waldflächen, 20 ha, gehören seit 1970 zu einer Waldgenossenschaft. Weil die Beförsterungsbeiträge für forstliche Zusammenschlüsse erhöht wurden, möchte ich nicht mehr das Basispaket nutzen, wie es die Genossenschaft für alle beschlossen hat. Stattdessen möchte ich die Leistungen mit dem Förster einzeln abrechnen. Laut Satzung muss die Aufsichtsbehörde das Ausscheiden eines Mitgliedes genehmigen. Wie sieht dies bei mir aus? Kann ich meine Mitgliedschaft kün­digen?

Die Regelungen in Ihrer Satzung über das Ausscheiden eines Grundstücks aus der Waldwirtschaftsgenossenschaft (WWG) wiederholen den Text des § 26 Landesforstgesetz NRW. Danach scheidet ein Grundstück aus der WWG immer dann aus, wenn die Umwandlung des Waldes genehmigt und durchgeführt ist. In allen übrigen Fällen bedarf ein Ausscheiden der Genehmigung...