Gepflegte Rehkitze wieder aussetzen?

Ich ziehe seit Jahren immer wieder Rehkitze auf, die beispielsweise bei der Mahd verletzt wurden. Da sich dies rumgesprochen hat, werden mir auch Kitze aus weiterer Entfernung gebracht. Sobald diese groß genug sind, wildere ich diese bei mir vor Ort aus. Jetzt meinte jemand, ich dürfte dies gar nicht – ist dem so? Ich selbst bin weder Jägerin noch Landwirtin.

Ihr Einsatz für das Überleben verletzter oder verwaister Rehkitze ist anzuerkennen, Sie geraten damit aber leider in Konflikt mit geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Zwar lässt es § 45 Abs. 5 BNatSchG zu, dass jedermann verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnimmt, um sie gesund zu pflegen. Das gilt jedoch nicht für Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, wie das Rehwild. Für diese Wildtiere ist ausschließlich der Jagdausübungsberechtigte des...