Immer wieder bieten Umwelt- bzw. Gewässerbelastungen durch Wirkstoffe und Abbauprodukte von Arzneimitteln Stoff für brisante Diskussionen um Einsatz und Rückstände von Pharmaprodukten, insbesondere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Das Problem ist, dass Medikamente in der Regel nur schwer oder gar nicht biologisch abgebaut werden können.
Für Verwirrung sorgt zudem, dass die Entsorgung von Arzneimittelresten bzw. Altarzneimitteln in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. In NRW wird der Hausmüll – und dazu zählen Arzneimittel – nicht mehr auf Deponien gelagert, sondern fast ausschließlich in Müllverbrennungsanlagen entsorgt. Dabei werden die arzneilichen Wirkstoffe so weit zerstört, dass kein umweltschädlicher Eintrag mehr erfolgen kann.
Das heißt also, dass in NRW alle Arzneimittel, die im privaten Haushalt wie auch in der Tierhaltung eingesetzt werden, über den Hausmüll („graue Tonne“ entsorgt) werden können. Eine Entsorgung über den Ausguss oder die Toilette, wie in neueren Untersuchungen von einem erheblichen Teil der Bevölkerung zugegeben wurde (43 % der Bevölkerung entsorgen zumindest gelegentlich flüssige Arzneimittel über die Toilette!) ist grundsätzlich abzulehnen und würde – neben der ohnehin bestehenden Belastung durch arzneiliche Wirkstoffe über menschliche Ausscheidungen – zu einer erheblichen Zusatzbelastung der Gewässer führen.
Gebrauchte Spritzen (Einmalmaterial) und Kanülen werden ebenfalls über den Hausmüll entsorgt. Zum Schutz für Personen, die mit dem Müll in Berührung kommen, sollten die Kanülen in stichfeste Behälter gegeben oder fest in Zeitungspapier gewickelt werden.
Nicht zu den Arzneimitteln im oben genannten Sinne gehören Impfstoffe. Deren Entsorgung muss in Absprache mit dem Tierarzt geregelt werden.