Wen bei HIT melden?

Ich beziehe meine Ferkel über den Viehhändler. Der bringt die Tiere nicht mit eigenen Fahrzeugen, sondern beauftragt ein Transportunternehmen. Bislang habe ich bei Meldung der neuen Ferkel die VVVO-Nummer des Transporteurs angegeben, da dieser im Seuchenfall ein wichtiger Überträger sein kann. Ein Berufskollege ist aber der Meinung, in der HIT-Meldung müsse man den Vermarkter angeben, der die Ferkel verkauft hat. Was ist richtig?

Aus tierseuchenrechtlicher Sicht ist Ihre Verfahrensweise richtig. Die Meldung von Tierzukäufen ist in der Viehverkehrsverordnung geregelt. Speziell für die Registrierung von Schweinen gilt § 40. Danach hat der Übernehmer von Schweinen (in diesem Fall der Landwirt) die Übernahme innerhalb von sieben Tagen bei der zuständigen Behörde oder einer beauftragten Stelle...