Bei der Außenhaltung von Schweinen sind zwei Möglichkeiten zu unterscheiden:
Bei der Auslaufhaltung steht ein fester Stall zur Verfügung, in den die Schweine selbstständig wechseln können bzw. in dem die Tiere jederzeit festgesetzt werden können. Für den Auslauf ist dann eine ausbruchsichere Einzäunung nach Maßgabe des Veterinäramtes sowie ein Schild „Schweinebestand – unbefugtes Füttern und Betreten verboten“ vorgeschrieben.
Von einer Freilandhaltung spricht man, wenn die Schweine ganzjährig im Freien gehalten werden (mit einer Hütte auf der Fläche). Hier müssen die in der Schweinehaltungshygieneverordnung festgelegten Bedingungen für die Freilandhaltung erfüllt sein. Das heißt, es muss eine doppelte Einzäunung vorhanden sein, der Zugang darf nur über ein Tor möglich sein. Der Außenzaun muss wildschweinsicher sein – beispielsweise durch einen 1,50 m hohen Maschendrahtzaun, der entweder zusätzlich 30 cm tief eingegraben ist, oder durch einen Elektrozaun in 30 cm Höhe an der Außenseite gegen Unterwühlen gesichert wird. Die innere Einzäunung muss ausbruchssicher sein und kann mit zwei Elektrodrähten in 20 und 50 cm Höhe erfolgen. Gibt es in der Freilandhaltung auch Ferkel, so empfiehlt sich ein dreidrähtiger Elektrozaun in 20, 35 und 50 cm Höhe.
Die Freilandhaltung von Schweinen bedarf der Genehmigung durch das zuständige Veterinäramt. Auch die Ausführung der Einfriedigung muss nach Maßgabe des zuständigen Kreisveterinärs erfolgen.
Eine Unterteilung der Fläche kann sinnvoll sein, um eine Erholung der Grasnarbe von der Wühltätigkeit der Schweine zu ermöglichen. Eine gleichzeitige oder wechselseitige Haltung von Hühnern auf der Fläche ist dagegen wenig sinnvoll, da es in beide Richtungen zum Austausch von Krankheitserregern wie etwa Salmonellen kommen kann.
Werden Schweine draußen gehalten, ist auf jeden Fall eine regelmäßige Entwurmung der Tiere erforderlich.