Schwein vom Schlachthof verworfen

Nach meiner jüngsten Schlachtschweinelieferung erhielt ich einige Tage später die Abrechnung, auf der mir gut 35 € für die „Entsorgung“ eines als untauglich verworfenen Schweines abgezogen wurden. Die Bescheinigung des Schlacht­hofes ist nicht vom Tierarzt unter­schrieben. Geht da alles mit rechten Dingen zu?

Die Entscheidung über die Genusstauglichkeit eines Schlachtkörpers trifft immer der mit der Fleischbeschau beauftragte amtliche Veterinär. Vermerke über beanstandete Teilstücke oder untaugliche Schweine können vom Einsender eingesehen werden. Alternativ kann sich der Einsender die Beurteilung beim Veterinär telefonisch bestätigen oder erläutern lassen.

Anlass zur Kritik geben immer wieder die vom...