Nachweis für Sachkunde im Nottöten?

In meinem Schweinemaststall beschäftige ich einen Busfahrer auf 450-€-Basis, der abends füttert. Da dieser aus der Landwirtschaft stammt, ist er mit dem Töten von unheilbar erkrankten Tieren vertraut. Darf ich ihm diese Aufgabe übertragen? Oder braucht er dafür einen Sachkundenachweis ähnlich wie beim Pflanzenschutz?

Nach den Vorschriften des Tierschutzrechts darf ein Tier nur töten, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Ein amtlicher Sachkundenachweis – vergleichbar mit dem Sachkundenachweis der Pflanzenschutzverordnung – wird für die Nottötung unheilbar kranker Tiere jedoch nicht benötigt. Die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Nottötung...