Influenzaviren befallen Vögel, Schweine und Menschen. Allerdings gibt es nicht ein Influenzavirus, sondern sehr viele verschiedene Stämme. Das hängt damit zusammen, dass das Influenzavirus verschiedene Mechanismen besitzt, um sich genetisch zu verändern. Die Influenzastämme teilt man in sogenannte Subtypen ein, die nach den Strukturen auf der Virusoberfläche benannt werden. Dort gibt es zwei Hauptelemente, das Hämagglutinin (H) und die Neuraminidase (N).
Die in der Vergangenheit bei Schweinen zu findenden Influenzaviren gehörten zu den Subtypen H1N1 (der Stamm der klassischen Schweineinfluenza, aber auch die Mexikogrippe gehört dazu), und H3N2 (ein humaner Influenzastamm, der auch Schweine krank macht).
Seit 2003 tritt in Westfalen neben diesen altbekannten Stämmen vermehrt ein neuer Subtyp auf, nämlich H1N2.
Dieser neue Influenzasubtyp bewirkt ein in der Regel schwer greifbares und undeutliches Symptombild. In Mastbetrieben zieht sich die Erkrankung deutlich langsamer durch den Bestand, als dies bei H3N2 oder H1N1 der Fall ist. Das Unangenehme ist, dass sich das Virus in Beständen mit mehreren Altersgruppen über Monate halten kann, da bis zur Aufstallung der nächsten Gruppe eine Durchseuchung noch nicht stattgefunden hat.
In Sauenbeständen fällt der eigentliche Influenzaeinbruch vielen Betriebsleitern kaum auf, da die meisten Sauen weiter fressen und deshalb eine kurze Fieberphase oft nicht registriert wird. Durch das Fieber treten jedoch drastische Fruchtbarkeitsprobleme auf: Es kommt zu Umrauschern, die sich besonders in Betrieben mit Mehrwochenrhythmen drastisch zeigen können, wenn die Infektion gerade in der empfindlichen Einnistungsphase durch eine Gruppe lief.
Mit Verzögerung wird dann der Schaden bei den zum Zeitpunkt der Infektion schon länger tragenden Sauen sichtbar. Hier kommt es zu Aborten in unterschiedlichen Trächtigkeitsstadien und zur Geburt toter und lebensschwacher Ferkel am normalen Abferkeltermin.
Die bisher für Schweine zugelassenen Influenzaimpfstoffe schützen gegen den Subtyp H1N2 nicht. Das Impfstoffwerk Dessau-Tornau hat jedoch einen neuen Impfstoff entwickelt, der auch Antigen des Subtyps H1N2 enthält. Dieser ist allerdings zurzeit nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 17c Tierseuchengesetz erhältlich. Dazu muss der Hoftierarzt nachweisen, dass der Stamm H1N2 im Betrieb vorhanden ist und kann dann die Ausnahmegenehmigung beantragen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Impfstoff hinsichtlich Schutz und Verträglichkeit sind gut.