Gegen Seuchen­schäden absichern?

Die Meldungen über die Schweinepest in Osteuropa machen mir Sorge. Vor allem weiß ich nicht, wie gut mein Betrieb mit 280 Sauen im Seuchenfall gegen finanzielle Schäden abgesichert ist. Was kann ich tun?

Im Seuchenfall tritt zunächst einmal die Tierseuchenkasse (TSK) auf den Plan. Sie entschädigt nach einer angeordneten Tötung der Tiere aber ausschließlich den gemeinen Tierwert. Zudem bezahlt sie gegebenenfalls mit der Seuche zusammenhängende angeordnete Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Betrieb.

Die TSK springt aber nur ein, wenn alle gesetzlichen Vorgaben und Meldungen eingehalten worden sind. Sie gewährt außerdem keine Entschädigungen für Einbußen infolge von Betriebssperren, Vermarktungsverboten, Entschädigungslücken, Tierarztkosten oder entgangene Produktions- und Leistungseinbußen nach dem Wiederaufbau der Herde.

Solche Schäden können Sie über eine Ertragsschadenversicherung abdecken, wie sie derzeit von LVM, Münchener & Magdeburger, VTV (R+V) und Westfälischer Provinzial/Ülzener angeboten wird.

Im Schadensfall bekommt der Landwirt den entgangenen Deckungsbeitrag und die anfallenden Mehrkosten...