Im Seuchenfall tritt zunächst einmal die Tierseuchenkasse (TSK) auf den Plan. Sie entschädigt nach einer angeordneten Tötung der Tiere aber ausschließlich den gemeinen Tierwert. Zudem bezahlt sie gegebenenfalls mit der Seuche zusammenhängende angeordnete Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Betrieb.
Die TSK springt aber nur ein, wenn alle gesetzlichen Vorgaben und Meldungen eingehalten worden sind. Sie gewährt außerdem keine Entschädigungen für Einbußen infolge von Betriebssperren, Vermarktungsverboten, Entschädigungslücken, Tierarztkosten oder entgangene Produktions- und Leistungseinbußen nach dem Wiederaufbau der Herde.
Solche Schäden können Sie über eine Ertragsschadenversicherung abdecken, wie sie derzeit von LVM, Münchener & Magdeburger, VTV (R+V) und Westfälischer Provinzial/Ülzener angeboten wird.
Im Schadensfall bekommt der Landwirt den entgangenen Deckungsbeitrag und die anfallenden Mehrkosten infolge einer anzeigepflichtigen Tierseuche abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Eine Versicherung für Sauen inklusive Ferkelaufzucht und ohne zusätzlich versicherte Tierkrankheiten kostet je nach Versicherungsgesellschaft, Ferkelzahl und Durchschnittserlösen derzeit etwa 12 bis 14 € je Sau und Jahr. Die Selbstbeteiligung liegt bei 30 bis 50 € je Sau und Jahr.
Holen Sie sich vor Abschluss einer Versicherung unbedingt mehrere Angebote ein. Geben Sie den Gesellschaften gleiche Tierzahlen, Leistungsstände und Durchschnittserlöse vor, damit Sie die Angebote inklusive Versicherungssteuer und die Selbstbeteiligung vergleichen können. Achten Sie darauf, dass alle Tierseuchen mitversichert sind und nicht nur eine Auswahl.
Ob eine Ertragsschadenversicherung Sinn macht, hängt von der betrieblichen Situation ab. In stark gewachsenen Milchvieh- und Sauenbetrieben ist sie zu empfehlen – vor allem, wenn viel Fremdkapital bedient und hohe Pachtzahlungen zu leisten sind. Möglicherweise kann sich der Abschluss einer Ertragsschadenversicherung auch positiv auf das Rating bei der Hausbank auswirken.
Umgekehrt benötigt nicht jeder Landwirt eine Ertragsausfallversicherung. Betriebe mit relativ wenig Fremdkapital, ohne teure Zupacht, mit zusätzlichen Einkommensstandbeinen, die eventuell die Produktion nach einem Seuchenfall sogar einstellen werden, können auf den Abschluss gegebenenfalls verzichten. Auch reine Mastbetriebe sind in der Regel durch eine Tierseuche oft weniger in ihrer Existenz bedroht, weil sie einen Großteil der Tierwerte über die TSK ersetzt bekommen und der Wiederaufbau der Herde weniger dramatisch verläuft.
Versicherungen gewähren in der Regel vollen Versicherungsschutz, wenn der Produktionsumfang im Laufe des Vertrages um nicht mehr als 10 bis 20 % erhöht worden ist. Veränderungen der Produktion (Anzahl Sauen, Ferkel/Sau) sollten dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, um eine Unterversicherung und damit Kürzung im Schadensfall zu vermeiden.
Wenn Sie Ihren Betrieb jetzt kurzfristig versichern möchten, sollten Sie zudem an die Wartezeit denken. Denn der Versicherungsschutz greift üblicherweise erst nach drei Monaten.