Ferkelnester zu klein?

Die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schreibt deutlich größere Ferkelnester vor. Was bedeutet das kon­kret? Wie groß müssen die Liegeflächen künftig sein? Und vor allem: Was ist mit meinem fünf Jahre alten Stall? Muss ich die Abferkelbuchten mit den vorhandenen Ferkelnestern jetzt zeit­nah umbauen oder darf ich sie weiter nutzen?

In der Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird gefordert, dass den Ferkeln ein „gleichzeitiges, ungehindertes Ruhen“ ermöglicht werden muss. Übergangszeiten, exakte Abmessungen für die Größe des Ferkelnestes oder eine Flächenvorgabe je Ferkel nennt die Verordnung nicht. Auch bisher galt schon, dass alle Saugferkel gleichzeitig ungehindert saugen oder sich ausruhen können müssen.

Konkreter werden die Ausführungs­hinweise zur neuen Verordnung: Zur Ermittlung der Mindestgröße des Ferkelnestes zum Absetzzeitpunkt wird auf die Berechnungsformel eines Wissenschaftlerteams aus dem Jahr 2003 (Ekkel et al.) verwiesen....