Ferkel reklamieren?

Kürzlich erhielt ich am Donnerstag spätabends (23 Uhr) über einen Spediteur eine Lieferung dänischer Ferkel. Unter den 384 Tieren waren vier Ferkel mit Mängeln (zwei Brüchlinge, zwei Mastdarmverletzungen), die ich am Montag der Folgewoche bei meinem Ferkellieferanten reklamierte. Dieser erklärte mir, eine Beanstandung der Tiere hätte sofort erfolgen müssen – spätestens am nächsten Morgen. Das Unternehmen will jetzt die Reklamation nicht anerkennen.

Die Gewährleistungsansprüche gemäß § 434 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verjähren erst nach Ablauf von zwei Jahren! Eine Pflicht, angelieferte Ware bzw. Tiere sofort intensiv zu untersuchen und erkennbare Mängel sofort zu rügen, kennt das Gesetz nur im Rahmen des Handelskaufs, also wenn beide Vertragspartner im Handelsregister eingetragene Kaufleute sind. Wir gehen aber davon aus, dass diese Voraussetzung bei Ihnen als Landwirt nicht erfüllt ist, sodass die Gewährleistungs­regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten.

Sind bei Anlieferung der Ferkel Mängel sofort von außen zu sehen und damit sehr auffällig, könnte die Gegenseite argumentieren, dass Ihnen die Mängel also bei Anlieferung bekannt waren und Sie dadurch das Rügerecht verloren haben. Tatsächlich können Sie aber...