Das ist richtig, Betriebe mit mehr als 700 Mastschweinen oder Sauenhalter mit mehr als 150 Sauen oder Kombibetriebe mit mehr als 100 Sauen müssen ihren Betrieb einzäunen. Die Schweinehaltungshygieneverordnung sagt jedoch nichts zur Beschaffenheit der Einfriedigung aus, sondern lediglich, dass ein Befahren und Betreten nur durch verschließbare Tore möglich sein darf.
Aufgrund der Seuchenlage bezüglich der Afrikanischen Schweinepest wird von den Veterinärämtern zu Recht zunehmend eine wildschweinsichere Einzäunung gefordert.
Wildschweinsicher ist eine Einzäunung mit Metallgitterzaun mit einer Höhe von 1,50 m über dem Boden. Der Zaun sollte unterwühlsicher für kleines Wild (Frischlinge) sein. Das erreicht man durch Eingraben des Zaunes bis in 30 cm Tiefe oder zum Beispiel durch eingegrabene Bordsteine aus Beton unter dem Zaun. Der Zaun steht dann auf den Bordsteinen. Geeignet sind Stabgitterzäune, verzinkt oder kunststoffbeschichtet.
Zuständige Behörde ist das jeweilige Kreisveterinäramt. Mit diesem sollten Sie unbedingt in der Planungsphase vor Beginn eines etwaigen Zaunbaus Kontakt aufnehmen, um Ausführung und Verlauf der Umzäunung abzustimmen und um zu einer – im Sinne der Tierseuchenvorbeuge – für alle passenden Lösung zu kommen.
Nur zur Information: In Niedersachsen wird generell ein 1,50 m hoher Zaun, unterwühlsicher in den Boden eingegraben, gefordert.
(Folge 46-2020)