Besamungsverbot bei ASP?

Wenn es zu einem Schweinepestausbruch kommt, wird es umfangreiche Seuchenschutzmaßnahmen geben. Wie sieht es mit der künstlichen Besamung bzw. Belieferung mit Ebersperma aus? Wir halten 400 Sauen!

Gemäß Schweinepest-Verordnung ist im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen (ASP) oder Klassischen (KSP) Schweinepest die künstliche Besamung von Schweinen in Betrieben innerhalb des Sperrbezirks ebenso wie innerhalb des Beobachtungsgebietes verboten. Ausnahmen sind mit behördlicher Genehmigung möglich, wenn der Samen sich bei Einrichtung des Sperrbezirks bereits auf dem Betrieb befand oder das Sperma unmittelbar von einer Besamungsstation geliefert wurde, die außerhalb eines Sperrbezirks liegt. Auch wenn die Station innerhalb des Sperrbezirks liegt, ist eine...