Grundsätzlich ist gegen eine Verfütterung von Altbrot an Schweine nichts einzuwenden. Die Tiere fressen dieses vornehmlich aus gebackener Getreidestärke bestehende Futter aufgrund seiner hohen Verdaulichkeit sehr gerne. Wichtig ist aber, dass in den Brotresten keine Eiweiße tierischen Ursprungs enthalten sind – belegte Wurst- oder Schinkenbrötchen gehören also aussortiert. Deren Verfütterung ist ausdrücklich verboten!
Ein weiterer Punkt, der beachtet werden muss, sind die QS-Vorgaben. Wenn der Schweinehalter am QS-System teilnimmt, muss auch die abgebende Bäckerei QS-zertifiziert sein. Dafür gibt es spezielle QS-Inspektionen für Kleinsthersteller (bis zu 1000 t TM Jahresabgabe). Für 2012 sind speziell für den Bereich Altbrot allerdings einige Erleichterungen bei QS geplant.
Ungeachtet dessen muss der landwirtschaftliche Betrieb die Vorschriften aus der Futtermittelhygieneverordnung 183/2005, Anhang II, einhalten. Dazu gehört ein betriebliches HACCP-Konzept, welches unter anderem eine Wareneingangskontrolle auf zum Beispiel Schimmel, Plastik, Papier usw., die Bildung von Rückstellmustern und entsprechende Dokumentationen vorsieht.