18 mm Schlitzbreite?

Als ich kürzlich „Besuch“ vom Kreisveterinäramt hatte, bemängelte der Tierarzt die Schlitzbreite des Betonspaltenbodens in unserem Schweinemaststall. Die liege mit 20 mm über dem Maximalwert von 18 mm. Seit wann gilt diese Vorschrift? Als wir den Stall 1987 gebaut haben, wurde der Fußboden nicht moniert.

Um die Frage kurz zu beantworten, gilt diese Vorschrift für einen 1987 gebauten Maststall ab dem 1. Januar 2013. Deshalb hat der Veterinär den Boden auch nur bemängelt und nicht stillgelegt.

Die aktuell gültige Tierschutznutztierhaltungsverordnung wurde 2006...