Tierseuchenkasse ist Pflicht

Für meine kleine Tierhaltung muss ich Beiträge an die Tierseuchenkasse zahlen. Ein Rind „kostet“ 5 €/Jahr, Schafe und Schweine sind aber beitragsfrei. Die Mitgliedschaft kündigen geht angeblich nicht.

Alle Nutztierhalter in NRW sind Pflichtmitglieder bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen. Nach der Viehverkehrsverordnung muss die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel etc. bei der Tierseuchenkasse angezeigt werden. Jeder Betrieb – auch ein Hobbytierhalter – erhält dafür eine Registrier­nummer. Jeder Tierhalter muss dann jährlich seinen Jahresbestand (Stichtag- oder Höchstbesatz) angeben.

Die Mitgliedschaft bei der Tierseuchenkasse soll alle Tierhalter vor Verlusten durch Tierseuchen schützen. Eine Tierseuche, beispielsweise die Schweinepest, kann nicht nur Schweine in gewerblichen Haltungen, sondern auch Hängebauchschweine in...


Mehr zu dem Thema