Schafe fressen fremde Äpfel

Als Wanderschäfer ziehe ich mit meiner Herde über fremde Flächen. Teils sind die Landwirte Pächter. Sie haben nichts dagegen, dass meine Schafe die unter den Bäumen liegenden Äpfel fressen, sie würden sonst vergammeln. Doch jetzt wirft mir ein Verpächter Diebstahl vor. Darf ich die Fläche nicht nutzen, wenn der Pächter „Ja“ sagt?

Die Wanderschäferei ist rechtlich umstritten. Jedenfalls handelt es sich selten um einen Landpachtvertrag im klassischen Sinn. Hier wird die Nutzungsüberlassung landwirtschaftlicher Flächen mit Fruchtziehungsbefugnis gegen Entgelt vereinbart. In der Regel erhält derjenige, der die Flächen überlässt, vom Wanderschäfer auch kein Entgelt bzw. der Wanderschäfer erhält kein „Pflegeentgelt“. Die Rechtsprechung hat die Verträge der Wanderschäferei als Verträge eigener Art, die nicht im BGB geregelt sind, einklassifiziert....